FLIEGEN OHNE BETRIEBSLEITER
PORTA RADIO
130.640 MHz
KONTAKT PORTA
Tel.: +49 5731 – 76 30 70
E-Mail: verwaltung@
flugplatz-porta.de
OPS: +49 5731 – 76 30 69
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Verfahren für „Fliegen ohne Betriebsleiter“ am Flugplatz Porta Westfalica
VERFAHREN
Die Flugplatzbetriebsgesellschaft hat für den Verkehrslandeplatz Porta Westfalica die Genehmigung für das Fliegen ohne Betriebsleiter (früher Flugleiter) erhalten. Das bedeutet, dass der Turm und der Funk in der Regel nicht besetzt sind.
Besucher sind uns jederzeit willkommen. Ihr braucht Euch außer für NVFR-Flüge oder für Flüge, die RFFS-CAT 1 erfordern, nicht über PPR anzumelden. Flüge außerhalb der regulären Öffnungszeiten 09:00 lokal bis 20:00 lokal bzw. SS bitte ebenfalls PPR.
Falls Ihr kein Kundenkonto am Flugplatz Porta habt, kann die Landegebühr ausschließlich über aerops entrichtet werden kann. Details zum aerops Konto findet Ihr hier: aerops.com.
ANFLUG /
ABFLUG
Der Flugplatz ist in der Regel nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Abflug auf eigene Gefahr hin unternehmen.
- Die Platzrunde ist exakt einzuhalten
- Starts von Motorflugzeugen sind nicht gestattet, wenn die gelben Blinkleuchten für die Winde aktiv sind
- In Startrichtung 05 gelten folgende Einschränkungen:
- Maximal 30 Starts pro Tag
- Montags bis samstags keine Starts vor 07:00 lokal, zwischen 13:00 und 15:00 lokal und nach 19:00 lokal
- Sonn- und feiertags keine Start vor 07:00 lokal und ab 13:00 lokal
- Mindestens 30 Minuten zwischen zwei Starts desselben Flugzeugs, d.h. Platzrunden sind nicht erlaubt
Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet!
ZUSTAND PISTE UND ROLLWEGE
PARKEN / ABSTELLEN

TANKEN
FEUERLÖSCHER
HAUPTFLUGBUCH
Bitte beachten Sie, dass wir keine Starts- und Landemeldungen in Papierform entgegennehmen können.
LANDEGEBÜHR
Die Landegebühr ist ausschließlich per aerops zu entrichten, wenn kein Kundenkonto vorhanden ist
VERKEHRSSICHERUNG AM FLUGPLATZ PORTA WESTFALICA
Der der Flugplatz Porta Westfalica in der Regel unbemannt betrieben wird, kann der Betreiber des Flugplatzes Porta Westfalica seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen.
Alle Piloten haben daher in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen unzulässig. Alle Luftfahrzeugführer tragen somit das entsprechende Risiko alleine.
Alle Piloten werden außerdem gebeten, erkannte Mängel der Flugplatzbetriebsgesellschaft umgehend per Mail an gf@flugplatz-porta.de zu melden.
Im Falle eines Unfalls sind die Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß des Notfallplans für den Flugplatz Porta Westfalica durchzuführen. Der Notfallplan für den Flugplatz Porta Westfalica kann hier eingesehen werden bzw. ist in der Nähe der Eingangstür des Turms ausgehängt.
WEITERE INFORMATION VOR ORT
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